

Zur noch besseren Auswertung der Volltexte wurde eine neue nützliche Funktion eingebaut:
Es besteht nun die Möglichkeit, bei der Durchsicht der Volltexte die für Sie relevante Textteile zu markieren und diese kumulativ zu den bereits in der Zwischenablage vorhandenen Texten hinzuzufügen.
Markieren Sie den gewünschten Text und wählen Sie:
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Anschließend kann der Inhalt der Zwischenablage in ein beliebiges Textverarbeitungsprogramm übernommen werden.
Das Ergebnis kann dann zB wie folgt aussehen:
Der Angehörigenbegriff muss solche Personen erfassen, bei denen in der Rechtsordnung eine typische Verbindung mit der verstorbenen Person in einer Weise verankert ist, dass auch dem schädigenden Dritten gegenüber der Schockschaden als typische Folge seiner Verletzungshandlung gesehen werden kann (RIS-Justiz RS0116866).
OGH 23.05.2005, 2 Ob 99/05f
ZVR 2005/89, 301
Zu klären sei die Frage, ob der Klägerin als Eigentümerin des zerstörten Fahrzeuges, aber als beim Unfall nicht direkt Beteiligter Schadenersatz wegen Schockschadens auf Grund der Zerstörung ihres Autos zustehe.
OGH 12.05.2005, 2 Ob 100/05b
JUS Z/3960
Es entspricht der ständigen, auch von der Lehre gebilligten Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass zwar die Bemessung eines Schadenersatzanspruches - wie etwa des Schmerzengeldes - nach § 273 ZPO einen Akt der rechtlichen Beurteilung darstellt und daher auch im Revisionsverfahren mit Rechtsrüge bekämpft werden kann
OGH 20.01.2005, 2 Ob 292/04m
ZVR 2005/109, 370
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