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Künstliche Intelligenz – kurz erklärt für Juristinnen und Juristen

  • Autorenbild: Dietmar Jahnel
    Dietmar Jahnel
  • vor 5 Tagen
  • 2 Min. Lesezeit

1) Was bedeutet „Künstliche Intelligenz“ überhaupt?

Künstliche Intelligenz (KI) ist ein Sammelbegriff für Software, die Aufgaben übernimmt, die normalerweise menschliche Denk- und Sprachleistungen erfordern – etwa Texte verstehen, Muster erkennen, Inhalte zusammenfassen oder Vorschläge generieren. KI „denkt“ dabei nicht wie ein Mensch: Sie hat kein Bewusstsein und kein echtes Verständnis, sondern arbeitet daten- und wahrscheinlichkeitsbasiert.


2) Generative KI (z. B. Chatbots)

Generative KI erzeugt Sprache. Sie kann Texte formulieren, umschreiben, strukturieren und zusammenfassen und Fragen in natürlicher Sprache beantworten. Für Juristinnen und Juristen ist das besonders nützlich, weil sie z. B. aus langen Dokumenten rasch Kernaussagen herausarbeiten oder Argumentationslinien als Entwurf strukturieren kann. Wichtig: Die Ausgabe wirkt oft „wie von einem Menschen“, ist aber in erster Linie eine plausibel wirkende Textgenerierung auf Basis gelernter Muster.


3) Warum KI überzeugt – und trotzdem falsch sein kann

Gerade generative KI kann sehr sicher klingen und dennoch danebenliegen. Typische Risiken sind erfundene oder falsche Details (z. B. nicht existierende Judikaturzitate), Verwechslungen von Begriffen, unzulässige Verallgemeinerungen oder inhaltliche Lücken. Deshalb gilt: KI ist ein starkes Werkzeug für Entwürfe, Struktur und Überblick, die Ergebnisse müssen aber immer juristisch geprüft und durch Quellen abgesichert werden.


4) KI in der Rechtsrecherche: Was ist realistisch?

In der Praxis bringt KI vor allem drei Dinge:

  • Besser suchen: Suchbegriffe, Synonyme und sinnvolle Kombinationen ableiten.

  • Schneller verstehen: Zusammenfassen, gliedern, Kernaussagen herausarbeiten.

  • Trefferlisten beherrschbar machen: Priorisieren, thematisch bündeln, Orientierung geben.

Fazit: KI beschleunigt Recherche und Textarbeit. Die Verantwortung für Bewertung, Subsumtion und Quellenkontrolle bleibt bei Ihnen.


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